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von UHL

Was barrierefreies Bauen in Wirklichkeit bedeutet

Das Recht auf Barrierefreiheit lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten - UHL setzt solches baulich um

Nach einem qualifizierenden Seminar durch UHL-Mitarbeiter Michael Markart darf das Würzburger Familienunternehmen mit dem Markenzeichen "Fachbetrieb für barrierefreies Bauen" werben. Doch was bedeutet "barrierefreies Bauen" eigentlich?
 

Ziel der Barrierefreiheit ist einerseits die Beseitigung von Hürden, die die Lebensführung von Menschen mit Handicap beeinträchtigen. Deutlich wird dies insbesondere bei der Fortbewegung mit Rollstühlen, was einen problemfreien Zugang ohne Stufen und Schwellen vorsieht. Andererseits sollen die baulichen Einrichtungen an die Anforderungen dieser Personengruppe angepasst sein, damit diese ein ihren Möglichkeiten entsprechendes Leben führen kann. Für Türen und Fenster bedeutet dies andere Maße und Abstände, aber auch eine behindertengerechte Bedienbarkeit.


Barrierefreies Bauen bedeutet allerdings nicht, dass die Räume ausschließlich für die Bedürfnisse behinderter Menschen gestaltet werden. Vielmehr ist es das Ziel, dass die Nutzer ihre Wohnungen möglichst lange bewohnen können. Darum heißt der Oberbegriff auch „generationenfreundlich“ in dem Sinn, dass die Eigenschaften allen Generationen und Lebensumständen gerecht werden sollen.


Beim generationenfreundlichen Neubau ist es Sache der Architekten, die Vorgaben des barrierefreien Bauens zu berücksichtigen.Bei Sanierungen und Umbauten obliegt es häufig den Fachfirmen, eine anschließende Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Planungsgrundlagen hierzu sind genau festgelegt, und zwar in den DIN-Normen 18040.


Dabei regelt Abschnitt 1 die technischen Voraussetzungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Abschnitt 2 in Wohnungen und Abschnitt 3 im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden gehören insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Zukünftig wird übrigens die europäische Norm DIN EN 17210 die DIN 18040 ablösen.


Die technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts erweitern auch die Maßnahmen, die im Rahmen barrierefreien Bauens umgesetzt werden können. Das Stichwort heißt "Smart home". Automatisches Fenster lüften, Türen öffnen, Licht ein- und ausschalten etc. erleichtert nicht nur Menschen mit körperlicher Behinderung das tägliche Leben, sondern auch deren Angehörigen und medizinischen Fachkräften, die Pflegebedürftige in deren Zuhause versorgen. Bei entsprechenden Umbauten besitzen Fachfirmen wie UHL ebenfalls die erforderliche Kompetenz.


Bild oben: Michael Markart ist Energiefachberater und Metallbaumeister.
Foto: Uhl GmbH & Co.

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